Therapieablauf

Wie läuft eine Behandlung organisatorisch ab?

Der erste Schritt ist eine telefonische Terminvereinbarung.
Sie erreichen Ihre TherapeutIn unter ihrer Telefonnummer
und können direkt mit ihr einen Termin vereinbaren:

Sollte ihre TherapeutIn augenblicklich nicht erreichbar sein, können Sie ihr per SMS oder auf dem Tonband Ihren Namen und Ihre Telefonnummer mitteilen, Sie werden umgehend von ihr zurückgerufen!

Überweisung

Für alle Therapien ist eine ärztliche Zuweisung notwendig. Diese erhalten sie vom Hausarzt oder Facharzt.

Patienteninformationsblatt

Vor der ersten Therapie wird Ihre TherapeutIn Ihnen ein Informationsblatt aushändigen. In diesem werden Sie um die Angabe von Kontaktinformationen gebeten (welche selbstverständlich streng vertraulich behandelt werden). Weiter finden Sie dort allgemeine Therapierichtlinien zu Ihrer Information. Wir bitten Sie das Informationsblatt am Ende zu unterschreiben.

Kommen Sie, wenn möglich, 15 Minuten vor dem vereinbarten Therapiebeginn, um ausreichend Zeit für dieses Informationsblatt zu haben.

Befragung, Therapie, Termine

Ausführliche Befragung

Zu Beginn der ersten Therapieeinheit wird Ihre TherapeutIn Sie ausführlich hinsichtlich Ihrer Krankengeschichte und Ihren derzeitigen Beschwerden befragen, wobei auch unwichtig erscheinende Ereignisse wie Stürze, Operationen, Narben oder Infekte von Bedeutung sein können. Zudem wird sie mit Fragen auf persönliche Lebensumstände, Ernährungsgewohnheiten, Vorgänge in der Vergangenheit und Bewegungsaktivitäten auf Sie eingehen.

Auf Basis dieser Befragung wird Ihre TherapeutIn eine Funktionsuntersuchung durchführen, auf die sie dann die Behandlung individuell für Sie aufbauen wird. Gegebenenfalls wird Sie mit Ihnen ein Übungsprogramm erarbeiten. Um eine gute Untersuchung und Therapie durchführen zu können, wird Ihre TherapeutIn Sie bitten, sich teilweise zu entkleiden. Sollte Ihnen dies unangenehm sein, teilen Sie es bitte Ihrer TherapeutIn mit.

Die weiteren Termine werden dann je nach Bedarf vereinbart. Es werden bei jedem Therapietermin bestimmte Teile der Funktionsuntersuchung wiederholt, um den Therapieerfolg verfolgen und dokumentieren zu können.

Termine absagen

Es ist ratsam, dass Sie Ihre Termine pünktlich einhalten, da ihre TherapeutIn in der Regel mehrere Therapien hintereinander hat und daher die Therapie nicht nach hinten ausdehnen kann. Somit bedeutet ein zu spät kommen eine Verkürzung Ihrer Therapiezeit.
Sollten Sie einen Termin nicht einhalten können, bitte wir Sie, diesen 24 Stunden vorher abzusagen, damit der freigewordene Termin vergeben werden kann. Andernfalls muss der Termin in Rechnung gestellt werden.

Kosten, Verrechnung, Krankenkassen-Rückvergütung

Unsere Therapietarife

1/2 Stunde: 50€
3/4 Stunde: 70€/90€
1 Stunde: 120€

Die Kosten erfahren Sie zu Beginn der Therapie bei Ihrem TherapeutIn.


Hausbesuchstarif

Pauschale 28€

Stand Oktober 2023
Preisänderungen jederzeit vorbehalten
Kosten variieren je nach Entfernung

Hausbesuche

Hausbesuche erfolgen nur bei entsprechender Indikation. Das heißt, wenn der Transport des Patienten äußerst aufwendig ist und muss (ebenso wie Transporte mit der Rettung) vom zuweisenden Arzt verschrieben und von der Krankenkasse bewilligt werden.

Wir bitten Sie um Verständnis, dass wir Hausbesuche nur nach Kapazität anbieten können.

Therapieverrechnung

Die Verrechnung erfolgt direkt mit Ihrer TherapeutIn und kann mit allen Kassen rückverrechnet werden. Die Höhe des Selbstbehaltes variiert dabei von Kasse zu Kasse und von den Posten auf der Therapiezuweisung des Arztes.

Am Ende einer Therapieserie (in der Regel 7 – 10 Einheiten) erhalten Sie die Rechnung, einen Zahlschein und den Überweisungsschein von Ihrer TherapeutIn.

Osteopathie ist (wie Homöopathie oder Akupunktur) eine komplementärmedizinische Behandlungsform. Die gesetzliche Krankenkasse zahlt keinen Beitrag zu osteopathischen Behandlungen. Aus denselben versicherungstechnischen Gründen dürfen auch keine osteopathischen Maßnahmen (craniosacrale Behandlungen, viszerale Behandlungen etc.) in einer physiotherapeutischen Therapieeinheit vorkommen. Sie können bei Ihrer privaten Krankenversicherung bezüglich Rückerstattung von osteopathischen Behandlungen nachfragen.

Rückvergütung durch die Krankenkasse

Die Therapiekosten sind zuerst vollständig von Ihnen zu entrichten, können später aber mit Ihrer Krankenkasse rückverrechnet werden.
Schicken Sie dafür die Originalrechnung gemeinsam mit dem Überweisungsschein und dem Zahlungsbeleg an Ihre Krankenkasse, welche rückwirkend einen Betrag vergütet (wobei der Selbstbehalt unterschiedlich hoch ausfallen kann). Bei Interesse in Bezug auf die Rückerstattung, informieren Sie sich bitte bei Ihrem Sozialversicherungsträger.

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